Herstellungs- und Großhandelserlaubnis sowie BtM-Erlaubnis

Wir unterstützen Sie bei der Erlangung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen sowie deren Änderung oder Erweiterung – als auch bei Zertifizierungen im GMP- und GDP-Bereich.

behördlich auf der sicheren Seite sein

Wer Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 AMG, Testsera oder Testantigene, Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft gewerbs- oder berufsmäßig herstellt, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 13 AMG).

Wer Großhandel mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 AMG, Testsera oder Testantigenen betreibt, bedarf einer Erlaubnis (§ 52a AMG).
Zudem müssen sich Wirkstoffhändler registrieren und auch der Handel mit betäubungsmittelrechtlichen Stoffen und Zubereitungen bedarf einer Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz.

Wir unterstützen Sie auf Grundlage einer umfassenden GAP-Analyse bei der Erlangung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen (Herstellungserlaubnis, Großhandelserlaubnis, Betäubungsmittelerlaubnis) – sowie bei deren Änderung oder Erweiterung – als auch bei Zertifizierungen (GMP, GDP).

Unsere Experten/-innen helfen Ihnen bei:
=

Auf- und Ausbau eines den regulatorischen Anforderungen (§ 3 AMWHV / § 1a AM-HandelsV / EU GMP Leitfaden) entsprechenden QM-Systems

=

Kommunikation mit den zuständigen Behörden vor, während und nach der Beantragung von Herstellungs- und Großhandelserlaubnissen, Betäubungsmittelerlaubnissen, GMP/GDP Zertifikaten sowie bei generellen regulatorischen Fragestellungen

=

Erstellung Ihrer Firmenbeschreibung (Site Master File) gemäß EU GMP Leitfaden Teil III

=

Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung von Erlaubnissen

=

Auswahl geeigneter Dienstleister

=

Inspection Readiness Aktivitäten

  • Durchführung von Mock Inspektionen
  • Abarbeitung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA)
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
=

Begleitung und Nachbereitung von Inspektionen

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Ihnen unsere Experten/-innen als sachkundige Person (QP), verantwortliche Person Großhandel (VP) oder Betäubungsmittelverantwortlicher (BtM-V) zeitlich begrenzt oder unbefristet zur Verfügung stehen

Unser Support

Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen?

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und berät Sie rund um das Thema Zertifizierungen.

w

Kostenlose Erstberatung

U

Analysen & Planung

Umsetzung & Schulung

Von  Planung bis Ausführung

Wie wir arbeiten

Unsere Prozesse sind genau aufeinander abgestimmt und garantieren so für einen reibungslosen Ablauf in der späteren Umsetzung. Wir gehen mit Ihnen Schritt für Schritt alle für Sie relevanten Themen durch und liefern Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung.

Sitz des Unternehmens
Am Schönblick 8
86482 Aystetten

Niederlassung Augsburg
Annastr. 15
86150 Augsburg
Mobil: +49 (0)178 - 206 23 30

E-Mail: kontakt@paar-pharma-consulting.com

Benutzen Sie direkt unser Kontaktformular

Wichtig:

10 + 8 =

*Die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

Sitz des Unternehmens
Am Schönblick 8
86482 Aystetten

Niederlassung Augsburg
Annastr. 15
86150 Augsburg
Mobil: +49 (0)178 - 206 23 30

E-Mail: kontakt@paar-pharma-consulting.com

Benutzen Sie direkt unser Kontaktformular

Wichtig:

15 + 7 =

*Die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.